Donnerstag, 27. Februar 2014

Im Namen des Vaters und/oder der Mutter

Die Belgier haben das Namensrecht geändert. Während die Doppelnamenfrauen bei den deutschen Rundfunkanstalten und Verbraucherberatungen allmählich in Rente gehen, können belgische Kinder künftig den Familiennamen des Vaters, der Mutter oder einen Doppelnamen erhalten, wobei wahlweise der Name des Vaters oder der Mutter zuerst stehen kann. Wenn die Eltern bei der Geburt nichts anderes angeben, erhalten die Kinder automatisch den Doppelnamen, wobei der Name des Vaters zuerst kommt.

Und damit die Verwirrung komplett ist, kann die Regelung bei jedem Kind einer Familie anders gehandhabt werden. Richtig lustig wird es in den nachfolgenden Generationen. Das geht laut RTBF so weit, dass ein Kind in ein paar Jahren einen Doppelnamen haben kann, der aus den Mädchennamen seiner beiden Großmütter besteht. 

Die belgischen Genealogen der nächsten Jahrhunderte werden sich mächtig die Haare raufen. 

Es ist doch immer wieder schön, zu sehen, dass die belgischen Politiker keine anderen Sorgen haben. Felix Belgica.

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