Freitag, 4. April 2014

Belgisches Florange-Gesetz kommt vorerst nicht

Das in Belgien geplante Gesetz, das es möglich machen sollte, Unternehmen zu enteignen, die sich weigern, rentable Anlagen zu veräußern statt sie stillzulegen, kommt vorerst doch nicht. Es gehört zu den Projekten, die die jetzige Regierung aufgibt, weil sie in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss gebracht werden können.

In Frankreich gibt es ein solches Gesetz mittlerweile. Angestoßen wurde es durch die Vorgänge um die Schließung des Arcelor-Hüttenwerks im lothringischen Florange. Es ist daher als loi Florange bekannt.

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